Anonyme Fragen und Erfahrungen zu Anstellung und Studium an der HGK Basel.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR und das entsprechende öffentliche Personalrecht) verlangt, die Persönlichkeit der Mitarbeitenden zu achten und zu schützen und auf ihre Gesundheit Rücksicht zu nehmen. Für Studierende gilt der Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB. Diese Seite stellt die Frage, ob die Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel dieser Verantwortung nachkommt.
Beiträge werden anonym eingereicht, vor der Veröffentlichung geprüft und ohne Namen veröffentlicht. Die Hochschule kann jede Frage beantworten.
Die FHNW ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn mit Sitz im Aargau. Im Kanton Aargau hat jede Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten (§ 5 IDAG); Personendaten Dritter werden dabei grundsätzlich anonymisiert (§ 6 IDAG). Ob und wie das für die FHNW gilt, fragt Frage 12.
Kritische Bewertungen der FHNW als Arbeitgeberin auf kununuExterne Seite, gefiltert nach unterdurchschnittlichen Bewertungen. Öffnet in einem neuen Fenster.
Unabhängige Initiative. Nicht mit der FHNW oder der HGK Basel verbunden.